Ab 1. September 2021 gelten die Regelungen nach ECE-R58.03 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Nationale oder regionale Ausnahmen können vorkommen.
Bei hinteren Unterfahrschutzsystemen wurden die zulässigen Abmessungen geändert und die Anforderungen an die Prüfkräfte deutlich angehoben.
Alle Komponenten müssen gemeinsam als Schutzsystem zertifiziert sein.
Dementsprechend werden die am Markt verfügbaren Unterfahrschutz-Optionen drastisch reduziert.
Montagebereit
Um die Änderungen zu erfüllen, bieten wir eine komplette Palette von R58.03 konformen Unterfahrschutzsystemen – Gewicht und Größe sind für eine schnelle und einfache Anbringung, an Fahrzeugen aller gängigen Lkw-Marken, optimiert.
Maßgeschneiderte Anwendungen
Gemeinsam mit unserem Konstruktionsteam können kundenspezifische Lösungen umgesetzt werden, welche den neuen Regelungen nach R58.03 entsprechen.